PLANUNGS
VERBAND

Die 279 Gemeinden Tirols bilden zum Zweck der gemeindeübergreifenden Planung und Zusammenarbeit 36 Planungsverbände und den Stadtregions-Planungsverband Innsbruck und Umgebung. Die Planungsverbände sind Gemeindeverbände nach der Tiroler Gemeindeordnung 2001 und somit Körperschaften öffentlichen Rechts. Weitere Rechtsgrundlage für die Planungsverbände sind das TROG 2016, §§ 23 -26 sowie die Verordnungen der Tiroler Landesregierung vom 6.12.2005 über die Bildung der Planungsverbände (LGBl. Nr. 87/2005) und vom 8.5.2007 über die Bildung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung (LGBl. Nr. 29/2007). Organe der Planungsverbände sind die Verbandsversammlung, der Verbandsobmann sowie – in Planungsverbänden mit mehr als 12 Gemeinden – der Verbandsausschuss. Im Planungsverband Innsbruck und Umgebung sind zusätzlich beratende Ausschüsse vorgesehen.
Im Auftrag der Landesregierung sollen die Planungsverbände an der Erstellung von Regionalprogrammen und –plänen mitwirken. Im eigenen Wirkungsbereich unterstützen die Planungsverbände die Gemeinden in den Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung und in weiteren Aufgabenfeldern. Die Kosten für Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich werden von Seiten des Landes getragen, die Mittel für die Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich sind von den Gemeinden aufzubringen.

PLANUNGSVERBAND 19

Der Planungsverband 19 setzt sich aus den Gemeinden Aldrans, Ampass, Lans, Patsch, Rinn, Sistrans, Tulfes zusammen. Obmann des Planungsverbandes 19 ist Bürgermeister Johannes Piegger aus Sistrans.

STADTREGIONS-PLANUNGSVERBAND INNSBRUCK UND UMGEBUNG

Landeshauptstadt Innsbruck (PV 37)
Seefelder Plateau (PV 14)
Telfs und Umgebung – Salzstraße (PV 15)
Hall und Umgebung (PV 16)
Völs – Kematen und Umgebung – Sellrain (PV 17)
Westliches Mittelgebirge (PV 18)
Südöstliches Mittelgebirge (PV 19)